
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des Hotelaufnahmevertrages (AGB)
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels im Sinne des Hotelaufnahmevertrages. Der Begriff Vertrag umfasst und ersetzt folgende die Begriffe: Beherbergungsvertrag, Gastaufnahmevertrag, Hotelvertrag und Hotelzimmervertrag. Die Untervermietung oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind nach § 540 Absatz 1 Satz 1 BGB untersagt. Die Belehrung zur Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt ausdrücklich an die Kunden, ob Geschäftskunde oder Privatkunde nach §§ 13, 14 BGB, sodass Sie als vereinbart gilt.
1.2 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde nach Punkt 1.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande, welches elektronisch, persönlich oder telefonisch erfolgen kann. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
2. Dienstleistungen, Preisgestaltungen sowie Zahlungsmodalitäten
2.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten sowie geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Erhöhung sowie Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer oder für die sonstigen Leistungen des Hotels entsprechend angemessen erhöht.
2.2 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sobald eine Buchung vorgenommen wird, ob direkt über unsere Webseite oder über Plattformen (Beispielsweise Booking.com sowie ähnliche), ist die Zahlung sofort fällig. Eine Zahlung auf Rechnung wird nicht angeboten. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine vollständige Vorauszahlung sowie Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Bei einer Kreditkartenzahlung, ist die vollständige Hinterlegung der Sicherheit Grundvoraussetzung. Die Zahlung in voller Höhe ist demnach erforderlich. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Dazu besteht jedoch keine Pflicht durch das Hotel. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Aufwände sowie Gebühren und Kosten sind vom Kunden zu begleichen. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen.
2.3 Dem Hotel steht es frei, die Rechnung auf elektronischem Weg zu übermitteln. Auf Wunsch kann eine Kopie elektronisch, persönlich vor Ort oder auch postalisch übermittelt werden, ggf. gegen Aufpreis zu den Postzustellgebühren.
2.4 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nicht möglich.
2.5 Dem Hotel steht ein Rücktritt vom Vertrag sowie eine Stornierung der Buchung zu, insbesondere bei vorliegenden Umständen, die den Kunden betreffen sowie in Einzelfällen aus Umständen im Hotelbetrieb. Das Hotel wird dem Kunden bei einer Stornierung aufgrund von betrieblichen Umständen, die Zahlungen sodann erstatten. Dies gilt jedoch nicht bei Rücktritt vom Vertrag aufgrund von Umständen, die der Kunde zu verantworten hat. Dem Hotel steht ein Rücktrittsrecht in diesen Fällen zu, wobei eine Erstattung der Zahlung an den Kunden nicht verpflichtend ist. Es steht im Ermessen des Hotels. So ist dem Hotel erlaubt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, wie zum Beispiel vorsätzlichen Falschangaben oder auch nur irreführende Angaben, aber auch Verschweigen wesentlicher Tatsachen. Wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein. Dem Hotel steht somit ein Rücktrittsrecht ohne Erstattungspflicht ausdrücklich zu.
3. Bereitstellung Übergabe sowie Rückgabe
3.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
3.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden, wie in der Buchungsbestätigung festgelegt worden ist, entsprechend zur Verfügung. Ein vorheriges Check-in ist nicht gestattet.
3.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel gemäß der Buchung geräumt und sauber zur Verfügung zu stellen. Ansonsten kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung eine Gebühr über pauschal 100,00 € berechnen. Hinterlässt der Kunden die Räumlichkeiten nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand, kann das Hotel abhängig von der Größe des Schadens, jedoch mindestens 50,00 €, als Schadenersatz fordern. Bei Schlüsselverlust kann das Hotel einen Betrag über mindestens 50,00 € fordern. Hinzu können Aufwände für die Erneuerung von Schlössen kommen.
3.4 Das Hotel haftet für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Zimmer und die Erfüllung der vertragstypischen Pflichten eines Hotels, die, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Weitergehende Schadensersatzansprüche dem Hotel gegenüber sind ausgeschlossen. Die Zimmer werden technisch betrachtet täglich gesäubert. Auf Kundenwünsche kann man eingehen. Bei einer mehrtätigen Buchung besteht keine Pflicht zur täglichen Säuberung durch das Hotel. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
3.5. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt den Kunden entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, zumal eine Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel nicht besteht, insbesondere für Wertsachen, Bargeld, Gold, Wertpapiere, Dokumente oder ähnliches.
3.6 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter Kraftfahrzeuge sowie deren Inhalte haftet das Hotel ausdrücklich nicht.
4. Schlussbestimmungen
4.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
4.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover, Deutschland.
4.3 Es gilt deutsches Recht. Sonstige Anwendungen sind ausgeschlossen.
4.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat (http://ec.europa.eu/consumers/odr/). Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.